| Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen nach dem Tod eines Angehörigen bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation umfassend zu helfen. Folgende Formalitäten übernehmen und organisieren wir für Sie: - Der Totenschein muss von einem Arzt ausgestellt werden.
- Die Sterbeurkunden müssen beim Standesamt besorgt werden. Dafür werden die Todesbescheinigung (Totenschein), die Geburts- bzw. Heiratsurkunde und der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.
- Die Überführung in eine öffentliche Leichenhalle muss innerhalb von 36 Stunden erfolgen. (Ausnahmen regeln die jeweiligen Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer)
- Die Krankenkasse informieren (um Überzahlungen zu vermeiden).
- Die Lebensversicherung sollte möglichst schnell benachrichtigt werden, falls eine solche abgeschlossen wurde (möglichst innerhalb von 48 Stunden).
- Genauso sind andere Versicherungen umgehend zu informieren, besonders wenn Vereinbarungen im Todesfall getroffen wurden
(z.B. Unfallversicherung; auch binnen 48 Stunden). - Falls eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bestand ist diese auch rasch zu informieren (auch hier wegen des eventuell gezahlten Sterbegeldes).
- Den Rentenversicherungsträger benachrichtigen. Die verwitweten Ehegatten melden dort ihre Hinterbliebenenansprüche an: 3 Monate Altersrente des Verstorbenen im Voraus und Witwenrente.
- Des Weiteren sollte man sich mit dem zuständigen Amtsgericht (Kreisgericht) in Verbindung setzen, um gegebenenfalls einen Erbschein zu beantragen. Dann sollte die Bank/ Sparkasse des Verstorbenen sowie der Arbeitgeber informiert werden (dieser benötigt die Sterbeurkunde). Außerdem sollte man sich an das Finanzamt wenden, um möglichenfalls die Steuerklasse zu wechseln.
Darüber hinaus sollten ebenso alle Organisationen und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war, informiert werden.
Bei einer Wohnungsauflösung sollte der Vermieter schnellstmöglich benachrichtigt werden; weiterhin der Energie- und Wasserversorger, die Telefongesellschaft, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk und Fernsehen), eventuell Verlage (Abonnement kündigen) und alle möglichen Sachversicherer (um die Verträge zu kündigen). Weitere individuelle Fragen und Wünsche können Sie mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abstimmen.
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