| Nicht nur Friedhöfe unterscheiden sich voneinander, auch Grabstätten sind in unterschiedliche Grabarten unterteilt. Die Auswahl der Grabart kann die soziale Stellung eines Verstorbenen deutlich erkennbar werden lassen. Es haben sich bei der Vergabe von Grabstellen zwei Arten von Nutzungsrechten herausgebildet, die Reihengräber (Einzelgräber) und Wahlgräber (Sondergräber). Ein Reihengrab ist die normale Nutzungsform auf einem Friedhof, bei der das Nutzungsrecht erst im Todesfall von den Angehörigen erworben wird. Ein Reihengrab muss daher jedem Verstorbenen zur Verfügung gestellt werden. Ein Wahlgrab begründet darüber hinaus ein über das normale Nutzungsrecht hinausgehende sog. Sondernutzungsrecht, das mit einigen Besonderheiten versehen ist. Die Grabarten lassen sich anhand folgender Kriterien unterscheiden: - Kosten
- Nutzungsdauer bzw. Verlängerungsmöglichkeit ja/nein
- Lage bzw. Auswahlmöglichkeit ja/nein
- Anonym oder nichtanonym
- Größe bzw. Einzel- Doppel- oder Familiengrab
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